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Provider starten Vorregistrierung für die 'De-Mail'
Mittwoch, den 14. Juli 2010 um 04:41 Uhr
Mit der so genannten „De-Mail“ sollen in Deutschland künftig Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Nach der erfolgreichen Erprobungsphase können interessierte Unternehmen, Institutionen aber auch Privatpersonen sich ab sofort bei der Telekom sowie den Mail-Providern GMX, WEB.de , Mentana und  WEB.de eine Adresse vorregistrieren lassen.

Ziel des Dienstes „De-Mail“ ist es, die einwandfreie Identität der Kommunikationspartner sicherzustellen und die Inhalte ohne Fremdzugriff und somit vertraulich und fälschungssicher zu verschicken und zu empfangen. Das Verfahren soll sich als digitale Alternative zum heutigen papiergebundenen Briefverkehr etablieren: Der Absender erhält eine Meldung darüber, dass er seine Nachricht versendet hat, an wen er sie gemailt hat und wann sie im Postfach des Empfängers eingegangen ist. Der elektronische Nachrichtenaustausch mit De-Mail ist für Absender und Empfänger rechtsverbindlich, da das System auf definierten und staatlich überprüften Eigenschaften beruht.

Die Einsatzmöglichkeiten der De-Mail sind vielfältig: Von Versicherungs- und Kaufverträgen bis hinzu Bankunterlagen. Auch der Schriftverkehr mit Anwälten oder Behörden könne künftig komplett über De-Mail stattfinden, sind sich die Provider sicher. Möglich sei zudem ein Zugangsnachweis, der aus der digitalen Post eine Art Einwurfeinschreiben in der virtuellen Welt macht. Abgesicherte Anmeldeverfahren und Verbindungen sowie verschlüsselte Transportwege zwischen den Providern sollen dabei für den verbindlichen Versand und Empfang der elektronischen Post sorgen. Neben dem Empfang über den stationären Computer, soll der Zugriff auch auf mobilen Endgeräten (Smartphones) möglich sein.

Alle Provider, die einen De-Mail-Dienst anbieten wollen, müssen mehrere Zertifizierungen durchlaufen, unter anderem in den Bereichen IT-Sicherheit und Datenschutz. Die entsprechenden Zertifikate werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vergeben. Rechtliche Grundlage für die Zulassung der „De-Mail“ ist ein Gesetz, das in der zweiten Jahreshälfte 2010 verabschiedet werden soll.
 
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